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Zum Ende der Seite springen Irrtum bei Preisangabe: Händler darf abgeschlossenen Kaufvertrag anfechten
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soul115 soul115 ist männlich
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Irrtum bei Preisangabe: Händler darf abgeschlossenen Kaufvertrag anfechten Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Dass irrtümliche Falschangaben bei der Preisauszeichnung einen Händler nicht verpflichten, das Angepriesene auch tatsächlich zum falschen Preis zu verkaufen, ist bekannt – auch wenn in Foren immer wieder gern mal das Gegenteil behauptet wird. Rechtlich gesehen stellt eine Web-Information ebenso wie ein Prospekt oder eine Schaufensterauslage kein verbindliches Angebot, sondern nur eine Einladung an Kunden dar, ein Kaufangebot abzugeben ("invitatio ad offerendum"). Erst wenn der Händler das Kaufangebot des Kunden (an der Kasse oder durch ausdrückliche Bestätigung) annimmt, ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, der zur Lieferung und auch zur Zahlung verpflichtet.

Dass ein Internet-Versandhändler jedoch unter Umständen auch dann noch eine Lieferung verweigern darf, wenn er bereits eine Auftragsbestätigung verschickt hat und bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, klingt zunächst eigenartig. Tatsächlich hat aber das Landgericht (LG) Osnabrück in einer jüngst ergangenen Entscheidung (Az. 12 S 497/05) einem Web-Shop-Betreiber genau das zugestanden – nämlich die wirksame Anfechtung eines bereits bestätigten Verkaufs aufgrund eines gravierenden Preisirrtums.

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LG, Bernd
10.12.2005 13:58 soul115 ist offline E-Mail an soul115 senden Beiträge von soul115 suchen Nehmen Sie soul115 in Ihre Freundesliste auf

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RE: Irrtum bei Preisangabe: Händler darf abgeschlossenen Kaufvertrag anfechten Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

So absolut ungewöhnlich ist das gar nicht, die Anfechtung wegen Irrtums ist im BGB geregelt - ich glaube, §119 oder so... ich bin zu faul, das nachzuschlagen.

MfG
Vimes


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