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Zum Ende der Seite springen Riesiger KPr0n-Skandal schockiert Deutschland
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MobyDuck
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Riesiger KPr0n-Skandal schockiert Deutschland Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

berichtet der Spiegel:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,525248,00.html

Hmm, ich frage mich nur, wie kommen die Ermittler an die abertausenden Daten? Nächstes Jahr wäre das klar, aber 2007?

Am plausibelsten ist wohl, dass die strafbaren Inhalte einfach mal auf den Servern blieben und die IPs bei dem Hoster abgegriffen wurden.

Und dann hätte ich Fragen.

Wie waren die IPs zu personifizieren? Dürfen nach derzeitiger Rechtslage (2007!) überhaupt Verbindungsdaten gespeichert werden? Ich denke nein, ergo sind die Ermittlungsergebnisse verwertbar? Oder gilt noch, dass die Fruit of the poisonous Tree nichts wert ist?

Darf der Staat überhaupt solche Widerlichkeiten online lassen, um Täter zu überführen? Oder gilt hier venire contra factum proprium? Immerhin wäre der Staat ja als KPr0n-Verteiler aufgetreten. Was ziemlich strafbar wäre. Ist ein Agent provocateur in solchen Fällen verhältnismäßig und vor allem geeignet? Der professionelle Konsument solcher Inhalte (und um den sollte es ja wohl gehen) hat doch garantiert einen Proxy zwischen seinem Rechner und dem Host.

Ich will nicht falsch verstanden werden. Mein Mitleid mit den Überführten hält sich in überschaubarem Rahmen. Aber ich überlege nun doch, meine Post wieder per Eule abzuwickeln.
24.12.2007 23:22 MobyDuck ist offline Beiträge von MobyDuck suchen Nehmen Sie MobyDuck in Ihre Freundesliste auf

dedie dedie ist männlich
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Zitat:
Wie waren die IPs zu personifizieren? Dürfen nach derzeitiger Rechtslage (2007!) überhaupt Verbindungsdaten gespeichert werden?


Im Rahmen eines offiziellen Ermittlungsverfahrens[1](und um ein solches handelte es sich wohl bei der monatelangen Untersuchung) meines wissens "ja".

Zitat:
Darf der Staat überhaupt solche Widerlichkeiten online lassen, um Täter zu überführen?


Augen rollen Schwer zu beantworten, nach Deutschem Recht ist das wissentliche(und unwissentliche) veröffentlichen von KPr0n strafbar grübeln

Zitat:
Mein Mitleid mit den Überführten hält sich in überschaubarem Rahmen


ack


[1] Es wurden ja hoffentlich aufgrund eines richterlichen Beschlußes die IPs überprüft


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24.12.2007 23:38 dedie ist offline E-Mail an dedie senden Homepage von dedie Beiträge von dedie suchen Nehmen Sie dedie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie dedie in Ihre Kontaktliste ein Jabber Screennamen von dedie: dedie@jabber.ccc.de

Hertener Hertener ist männlich
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RE: Riesiger KPr0n-Skandal schockiert Deutschland Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von MobyDuck
....per Eule abzuwickeln.

Kann das, Du weißt schon wen, aufhalten? grübeln
Ich habe mal gehört (gelesen), dass es durchaus brauchbare Durchleuchtungsgeräte gibt. Augen rollen


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Glück auf!

Dominik
25.12.2007 08:44 Hertener ist offline E-Mail an Hertener senden Homepage von Hertener Beiträge von Hertener suchen Nehmen Sie Hertener in Ihre Freundesliste auf

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RE: Riesiger KPr0n-Skandal schockiert Deutschland Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von MobyDuck
Darf der Staat überhaupt solche Widerlichkeiten online lassen, um Täter zu überführen?


Gute Frage.

Zitat:
Immerhin wäre der Staat ja als KPr0n-Verteiler aufgetreten.


Das lese ich aus dem Artikel nicht raus. Der Staat hat die Verteilung nicht übernommen, sondern lediglich "zugesehen", aber auch nur, um die Täter dann dingfest machen zu können. Das wäre dann eine Frage der Abwägung, vermute ich.

Zitat:
Der professionelle Konsument solcher Inhalte (und um den sollte es ja wohl gehen) hat doch garantiert einen Proxy zwischen seinem Rechner und dem Host.


Gibt genügend, die immer noch nicht wissen, was ein Proxy ist.

Zitat:
Aber ich überlege nun doch, meine Post wieder per Eule abzuwickeln.


Mir würde es ja schon reichen, wenn sich starke Verschlüsselung von E-Mails endlich flächendeckend durchsetzen würde ...

MfG
Vimes


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MobyDuck
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Zitat:
Gute Frage.

Habe gerade mal nachgeschlagen: Geht unter Umständen. Aber es bleibt ein G'schmäckle. Mal (hypothetisch) angenommen, die Ermittler haben den Inhalt on gelassen, um Täter zu fangen. Ein (späterer) Täter wird auf das "Angebot" erst aufmerksam, als der Server schon überwacht wurde. Dann war die Tat doch nur möglich, weil die Ermittler die Voraussetzungen für die Tatbegehung überhaupt erst schafften. Das trifft nicht nicht mein Rechtsgefühl.

Zitat:
Das lese ich aus dem Artikel nicht raus.

Stimmt. Ich habe ja nur gefragt: "Was wäre wenn?"

Aber ganz konkret frage ich mich immer noch, wie sie nach derzeitiger Rechtslage an die IP's kamen. (1)

Zitat:
Gibt genügend, die immer noch nicht wissen, was ein Proxy ist.

Jo. Im konkreten Fall wohl über 10.000. Aber ich frage mich, was das soll. Da werden dann einige Strafbefehle die Staatskassen füllen, aber die Drahtzieher fängt man so nicht.

Zitat:
Mir würde es ja schon reichen, wenn sich starke Verschlüsselung von E-Mails endlich flächendeckend durchsetzen würde

Hör bloß auf, hast du mal ne Schulsekretärin oder nen Lehrer gefragt, was PGP ist? Augen rollen
Aber das ist ne andere Baustelle.

edit
(1) sorry, habe mich dämlich ausgedrückt. Meine natürlich die Daten _hinter_ den IPs.
25.12.2007 21:39 MobyDuck ist offline Beiträge von MobyDuck suchen Nehmen Sie MobyDuck in Ihre Freundesliste auf

Vimes Vimes ist männlich
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Zitat:
Original von MobyDuck
Dann war die Tat doch nur möglich, weil die Ermittler die Voraussetzungen für die Tatbegehung überhaupt erst schafften. Das trifft nicht nicht mein Rechtsgefühl.


Hinterläßt einen üblen Nachgeschmack, ja.

Zitat:
Stimmt. Ich habe ja nur gefragt: "Was wäre wenn?"


Touché. :)

Zitat:
Aber ganz konkret frage ich mich immer noch, wie sie nach derzeitiger Rechtslage an die IP's kamen. [bzw. an die Daten dahinter]


Dachte, die Betreiber müssen die Daten rausrücken, wenn der Staatsanwalt anklopft? Und daß die ISPs die Daten nicht eine Weile speichern, kann ich mir auch nicht recht vorstellen. Gab ja mal diesen Fall bei der T-Com, wo einer geklagt hat, aber das Urteil galt dann auch iirc nur für ihn.

Zitat:
aber die Drahtzieher fängt man so nicht.


Man ist doch häufig damit zufrieden, wenn man die Kleinen fängt (und hängt). Wobei, in diesem Falle denke ich, haben wir alle kein Mitleid mit diesen Perversen. Trotzdem wär's natürlich schön, wenn man die Urheber auch gleich einbuchten könnte ...

Zitat:
Hör bloß auf, hast du mal ne Schulsekretärin oder nen Lehrer gefragt, was PGP ist?


Ich bin schon froh, wenn man mich nicht fragt, was das für n komisches Attachment an meinen Mails ist (meine gnupg-Signatur). Petzauge

MfG
Vimes


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26.12.2007 21:23 Vimes ist offline E-Mail an Vimes senden Beiträge von Vimes suchen Nehmen Sie Vimes in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Vimes in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von Vimes: jesusrettet

dedie dedie ist männlich
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Augen rollen Augen rollen Augen rollen

Zitat:
Viele der gemeldeten Nutzer seien "nur für Sekunden" und demzufolge "möglicherweise aus Versehen" auf einschlägige Kinderpornografie-Seiten geraten. Diese Zeit habe außerdem vermutlich nicht gereicht, Dateien auf den eigenen Rechner zu laden, erläutert laut Spiegel die Dortmunder Oberstaatsanwältin Ina Holznagel. Aufgrund des immensen Verwaltungsaufwands und der spärlichen Resultate gerät die Operation "Himmel" damit in die Kritik.



Weitere Infos so wie die Quelle


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29.12.2007 12:03 dedie ist offline E-Mail an dedie senden Homepage von dedie Beiträge von dedie suchen Nehmen Sie dedie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie dedie in Ihre Kontaktliste ein Jabber Screennamen von dedie: dedie@jabber.ccc.de

MobyDuck
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Jo. Da zeigt sich mal wieder, wie schwer sich die Strafverfolger mit den neuen Medien tun.

Es geht hier um den objektiven und den subjektiven Tatbestand. Nach der Rechtsprechung des BGH ist der objektive Tatbestand in dem Augenblick erfüllt, in dem die verbotenen Dateien im RAM geladen sind. Aber das reicht nicht für eine Verurteilung. Hinzu kommen muss der subjektive Vorsatz. Wenn nun ein Surfer nur für Sekunden auf so einer Seite war und - nach menschlichem Ermessen - die Zeit für einen DL nicht ausreichte, dann ist das "da war ich aus Versehen" kaum widerlegbar.

Die Verfahrenseinstellungen sind daher vernünftig und vor allem verhältnismäßig. Allerdings würde ich mir wünschen, dass die Staatsanwaltschaften erst mal zu Ende ermitteln, anstatt zu früh mit großem Trallalla an die Öffentlichkeit zu gehen.
29.12.2007 19:53 MobyDuck ist offline Beiträge von MobyDuck suchen Nehmen Sie MobyDuck in Ihre Freundesliste auf

Vimes Vimes ist männlich
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Zitat:
Original von MobyDuck
Die Verfahrenseinstellungen sind daher vernünftig und vor allem verhältnismäßig.


ACK. In dem Zusammenhang erinnere ich mich, daß vor 10 Jahren mal in einer Firma, wo ich Praktikant war, ein Diplomand (oder Praktikant?) rausgeschmissen wurde, weil er angeblich Porno-Seiten besucht hatte. Der arme Kerl hatte plötzlich einen Haufen Pr0n-Popups auf dem Schirm, sein Betreuer stand natürlich in dem Moment hinter ihm. Der Betreuer verstand nichts von Computern, der Rest war vorhersagbar.

Zitat:
Allerdings würde ich mir wünschen, dass die Staatsanwaltschaften erst mal zu Ende ermitteln, anstatt zu früh mit großem Trallalla an die Öffentlichkeit zu gehen.


Aber dann könnte sich die Leute doch gar nicht ihre Meinung BILDen muhaha

MfG
Vimes


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Zitat:
Original von Vimes
...Meinung BILDen

Ich merke schon, Du hast mit Esoterik überhaupt nix am Hut! lach


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Glück auf!

Dominik
30.12.2007 23:56 Hertener ist offline E-Mail an Hertener senden Homepage von Hertener Beiträge von Hertener suchen Nehmen Sie Hertener in Ihre Freundesliste auf

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So langsam zweifle ich daran das BSE sich nicht auf den Menschen übertragen hat Augen rollen

Zitat:
Bei ihren Ermittlungen gegen Kipo im Zusammenhang mit der bundesweiten Operation "Himmel" will die Berliner Polizei Internetspezialisten externer Firmen einsetzen. Dies solle voraussichtlich noch in diesem Jahr geschehen, sagte ein Sprecher am Samstag. Damit bestätigte er einen Bericht der Zeitung "Welt am Sonntag". Polizeipräsident Dieter Glietsch sagte der Zeitung, für die Auswertung beschlagnahmter Festplatten würden "unter bestimmten Voraussetzungen" Firmen beauftragt. Dies werde derzeit vorbereitet. Details nannte der Sprecher nicht.


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05.01.2008 17:03 dedie ist offline E-Mail an dedie senden Homepage von dedie Beiträge von dedie suchen Nehmen Sie dedie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie dedie in Ihre Kontaktliste ein Jabber Screennamen von dedie: dedie@jabber.ccc.de

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@dedie: Versteh ich nicht.

Ist doch sinnvoll, Experten hinzuziehen? Nachher gehts sonst wie bei den Bundeswehr-Bändern ...

Hilf mir mal von der Leitung yes

MfG
Vimes


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05.01.2008 21:42 Vimes ist offline E-Mail an Vimes senden Beiträge von Vimes suchen Nehmen Sie Vimes in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Vimes in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von Vimes: jesusrettet

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Jepp. Verstehe ich auch nicht so richtig. Da werden wohl einige User die Platte geputzt und "watt denn, ich doch nicht" gesagt haben (1). Ich erwarte eigentlich nicht, dass die StA für derartige Fälle aus Steuermitteln die notwendigen Laboreinrichtungen vorhalten muss.

(1) Warum diese Leute nicht einfach die Platte entsorgen, statt mit irgendwelchen Erasern rumzufuhrwerken, werde ich wohl nie begreifen.
05.01.2008 21:59 MobyDuck ist offline Beiträge von MobyDuck suchen Nehmen Sie MobyDuck in Ihre Freundesliste auf

dedie dedie ist männlich
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Wenn ne Platte geputzt wurde(mit Eraser und co) ist es ja eventuell in Ordnung Spezialisten zu beauftragen, aber was bitte schön haben dann "Internetspezialisten externer Firmen" mit der wiederherstellung einer gelöschten Festpaltte zu tun. grübeln


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Yupp, die rekonstruieren mit Hilfe des Bundestrojaners die aufgerufenen Webseiten und den Mailverkehr der letzten 24h. Klugsch**ß


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