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Geschrieben von dedie am 07.06.2009 um 14:49:

  Provider muss IP-Adressen aus Vorratsdatenspeicherung nicht an Rechteinhaber übergeben

Zitat:
Ein Internetprovider ist nicht verpflichtet, IP-Adressen, die ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, an Rechteinhaber herauszugeben. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit Beschluss vom 12. Mai 2009 (Az. 11 W 21/09).


Weitere Infos so wie die Quelle