Zitat: |
In Bayern dürfen Ermittler vom 1. August an heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Der bayerische Landtag hat die entsprechende, heftig umstrittene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes am heutigen Donnerstag mit der Mehrheit der allein regierenden CSU gemäß der Empfehlung des federführenden Innenausschusses beschlossen. Auch die bayerischen Staatsschützer erhalten mit einer kurz darauf verabschiedeten Novelle des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eine Lizenz zum Einsatz des "Bayerntrojaners", zum Einsatz des IMSI-Catchers und zum großen Lauschangriff mit automatisch laufenden Bändern. SPD und die Grünen stimmten gegen beide Vorhaben, die sie als verfassungswidrig ablehnten. |
|
Quelle
Tja, da ist Bayern mal wieder ganz vorne dabei, da können sich andere Schurkenst...Bundesländer eine gehörige Scheibe von abschneiden!
Endlich kann der unbescholtene Bürger nachts wieder sorglos schlafen, in einem Bundesland, das "Marktführer im Bereich innere Sicherheit in Deutschland ist"!
Glücklicherweise gibt es für Gefährder des Rechtsstaaates nun keine Chance mehr, sich zu verstecken, denn
Zitat: |
Auch bei begründeten Annahmen auf konkrete Vorbereitungshandlungen für schwerwiegende Straftaten etwa gegen Leib und Leben oder Gefährdungen des Rechtsstaates sollen entsprechende heimliche Ausforschungen etwa von Festplatten erlaubt sein. Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Sicherheitsbehörden auch Daten etwa auf Festplatten löschen oder verändern dürfen, wenn Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht. Den Fahndern wird zudem erlaubt, für die Installation von Spähprogrammen auf Zielrechner in die Wohnungen Betroffener einzudringen und diese dabei auch zu durchsuchen. |
|
Stellt sich die Frage, ob die Verantwortlichen dieses Gesetzes die Konsequenzen ziehen und ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen.
Sorry, aber mir fehlen echt (mal wieder) die Worte....