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MobyDuck
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XP-Aktivierung: MS auf dünnem Eis Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Seit Februar 05 ist es bei bestimmten OEM-Versionen von Windows XP nicht mehr möglich, die Aktivierung per Internet zu erledigen. Erforderlich ist ein Anruf bei Microsoft, in dessen Verlauf sich der Kunde einige Fragen des MS-Mitarbeiters gefallen lassen muss. Der MS-Mitarbeiter entscheidet dann, ob sich der Anrufer ausreichend als legaler Anwender ausgewiesen hat (oder auch nicht). Im Laufe des Jahres soll diese Praxis auf alle OEM-Händler ausgeweitet werden, die vor dem Verkauf eine Aktivierung über SLP (System Locked Preinstallation) durchführen dürfen.

Für den Anwender der OEM-Versionen bedeutet dies, dass er bei bestimmten Hardware-Änderungen regelmäßig diese Telefon-Prozedur über sich ergehen lassen muss. Betroffen sind natürlich auch User, die die betroffenen OEM-Versionen legal erwerben und auf ihrem System einsetzen wollen.

MS begründet die Aktion damit, dass man gegen System-Builder vorgehen wolle, die sich irgendwo Produktschlüssel besorgen und dann Computer mit nicht dazugehörigen XP-Kopien verkaufen. Auch die privaten Raubkopierer habe man im Visier.

So weit so gut. In dem zuerst genannten Fall (Austausch von Hardware-Komponenten) stellt sich "nur" die Frage, ob es einem ehrlichen Kunden zuzumuten ist, sich inquisitorischen Befragungen des Herstellers auszusetzen, nur weil er ein ordnungsgemäß erworbenes Produkt weiterbenutzen möchte. Hier kommt Arbeit auf die Datenschützer zu.

Die c't geht jedoch davon aus, dass MS auch dann die Aktivierung verweigern wird, wenn der Anwender eine XP-OEM ohne dazugehörige Hardware erwirbt. Nach den Nutzungsbedingungen soll diese Trennung nicht zulässig sein. Allerdings hat der Bundesgerichtshof bereits vor Jahren entschieden, dass das Verbreitungsrecht des Herstellers an einem Exemplar seiner Software mit dem erstmaligen Verkauf an einen Zwischenhändler endet (BGH -I ZR 244/97-, Urteil v. 06.07.2000). Kurz: Der Weiterverkauf von OEM-Vrsionen ohne Hardware ist zulässig, was MS ein Dorn im Auge ist. MS wird sich wohl auf einige Prozesse einstellen müssen.

Weitere rechtliche Probleme tun sich bei den sogenannten Recovery-CD'S auf. Viele User geben sich mit diesen kastrierten Betriebssystemen nicht zufrieden und peppen sie zu vollwertigen Installations-CD's auf. Solange man die Installations-CD's nicht weitergibt, ist dies zulässig , da man eine Lizenz des Betriebssystems erworben hat. Was macht MS, wenn der Kunde eine solche Installations-CD auf einem neu erworbenen Rechner einsetzen will, weil er z.B. den alten Rechner verschrottet hat? Nach der Rechtsprechung des BGH wäre diese Weiternutzung zulässig, MS wird das wohl anders sehen.

Fragen über Fragen. die c't spricht bereits von einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen.

Quelle:
c't 08/05 v. 04.04.05, S. 176
08.04.2005 10:20 MobyDuck ist offline Beiträge von MobyDuck suchen Nehmen Sie MobyDuck in Ihre Freundesliste auf
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