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Zum Ende der Seite springen Minderjährige muss für Jamba-Abo nicht bezahlen
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dedie dedie ist männlich
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Minderjährige muss für Jamba-Abo nicht bezahlen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Eine Minderjährige, die beim Klingeltonverkäufer Jamba ein Abo abgeschlossen hatte, muss dafür nicht bezahlen, entschied das Amtsgericht Berlin Mitte (Az. 12 C 52/0cool . Auch ihr Vater kann dazu nicht herangezogen werden. Dieser hatte seiner Tochter ein Handy mit Laufzeitvertrag zur Verfügung gestellt, welcher auf seinen Namen lief. Die Tochter hatte dann ohne Zustimmung ihres Vaters ein Klingelton-Abo abgeschlossen. Sofort nach Eingang der Mobilfunkrechnung hatte er Widerspruch eingelegt und, nachdem dieser erfolglos blieb, negative Feststellungsklage erhoben.


Weitere Infos so wie die Quelle


__________________
Die Windows Systemwiederherstellung ist und war noch NIE ein geeignetes Mittel um einen Virus / Trojaner wieder los zu kriegen Augen rollen
05.08.2008 19:12 dedie ist offline E-Mail an dedie senden Homepage von dedie Beiträge von dedie suchen Nehmen Sie dedie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie dedie in Ihre Kontaktliste ein Jabber Screennamen von dedie: dedie@jabber.ccc.de

rich20 rich20 ist männlich
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Finde ich auch richtig, dieses Urteil. top
Zitat:
eher vertragsrechtliche Unsicherheiten im Einzelfall in Kauf zu nehmen, als komplexere Prozesse im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss einschließlich Identifizierung von Vertragspartnern und Altersüberprüfung vorzuhalten

Es ist allgemein bekannt, dass der Großteil dieser Abonennten minderjährig sind.
05.08.2008 22:23 rich20 ist offline E-Mail an rich20 senden Beiträge von rich20 suchen Nehmen Sie rich20 in Ihre Freundesliste auf
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