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Zum Ende der Seite springen Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage
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Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Hoffentlich bleibt es nicht bei einem vernünftigen Richter yes

Zitat:
Ein Urteil (PDF ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten....


Dieser Argumentation folgte nun das AG Frankfurt. DigiProtect sei kein erstattungsfähiger Anspruch in Höhe von 651,80 Euro entstanden, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Unternehmen könne allenfalls einen Schaden "gemäß der sich aus dem geschlossenen Beratungsvertrag ergebenen Vermögenseinbuße" geltend machen. Weil weder DigiProtect noch Kornmeier aber die Vereinbarung offenlegten, sei die Klage abzuweisen gewesen...


Weitere Infos so wie die Quelle


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