unsere besten emails
Registrierung
Teammitglieder
Zur Startseite
Mitgliederliste
Suche
Kalender
Häufig gestellte Fragen
Zum Portal

Dedies-Board » Allgemein » PC-Recht » Generelles Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter möglich » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Generelles Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter möglich
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

dedie dedie ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-188.jpg

Dabei seit: 04.03.2005
Beiträge: 2.952

Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.612.756
Nächster Level: 22.308.442

1.695.686 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Generelles Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter möglich Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Das ist doch mal wieder ein gutes Urteil großes Grinsen

Zitat:
Hausbesitzer und Mieter können gegenüber der GEZ erklären, dass jeder Besuch von “Gebührenbeauftragten” untersagt ist. Halten sich die die Eintreiber nicht an dieses Hausverbot, kann die hinter der GEZ stehende zuständige Landesrundfunkanstalt auf Unterlassung verklagt werden. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden.

Die Kläger sind Eigentümer eines Hauses, in dem sie eine Fußpflegepraxis und ein Elektrogeschäft betreiben. Sie fühlten sich seit längerem von GEZ-Beauftragten gestört, die unangemeldet in den Geschäftsräumen auftauchten. Die Kläger empfanden das als störend und impertinent. Deshalb sprachen sie gegenüber der GEZ das Hausverbot aus.

Trotzdem kriegten die Betroffenen noch zwei weitere Male Besuch. Die GEZ-Eintreiber sagten, sie wüssten nichts von dem Hausverbot. Mit dieser Argumentation konnte die GEZ aber nicht den Kopf aus der Schlinge ziehen.

Das Amtsgericht Bremen stellt fest, dass GEZ-Mitarbeiter nicht über dem allgemeinen Hausrecht stehen, das jeder Hausbesitzer und Wohnungsmieter ausüben kann:


Den Beauftragten der Beklagten stehen keine hoheitlichen Zwangsrechte zu. Weitergehende als die in § 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages normierten Auskunftsansprüche hat auch die Beklagte selbst nicht. Fehlen aber öffentlich-rechtliche Vorschriften zur zwangsweisen Erlangung der nach Auffassung der Beklagten für die Sicherung der Finanzierung des Rundfunks erforderlichen Informationen, können entsprechende Befugnisse auch nicht über den Umweg zivilrechtlicher Beschränkungen von Eigentümerbefugnissen hergeleitet werden.


Weitere Infos so wie die Quelle


__________________
Die Windows Systemwiederherstellung ist und war noch NIE ein geeignetes Mittel um einen Virus / Trojaner wieder los zu kriegen Augen rollen
16.04.2011 16:04 dedie ist offline E-Mail an dedie senden Homepage von dedie Beiträge von dedie suchen Nehmen Sie dedie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie dedie in Ihre Kontaktliste ein Jabber Screennamen von dedie: dedie@jabber.ccc.de
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Dedies-Board » Allgemein » PC-Recht » Generelles Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter möglich

Impressum|Boardregeln


secure-graphic.de
Board Blocks: 368.799 | Spy-/Malware: 5.599 | Bad Bot: 1.542 | Flooder: 281.746 | httpbl: 6.555
CT Security System 10.1.7 © 2006-2024 Security & GraphicArt

Ja, auch Dedies-Board verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
Verstanden;