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Zum Ende der Seite springen BGH: Online bestellte Ware muss sofort geliefert werden
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dedie dedie ist männlich
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BGH: Online bestellte Ware muss sofort geliefert werden Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden   Zum Anfang der Seite springen

Kommt die georderte Ware erst drei bis vier Wochen später beim Kunden an, liegt eine unzulässige irreführende Werbung vor. Dies hat jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az. I ZR 314/02). Nach Auffassung des höchsten deutschen Zivilgerichts sind Lieferfristen zwar zulässig, auf der Webseite muss dann aber deutlich darauf hingewiesen werden. Nicht erforderlich sei dabei, dass der Hinweis auf der Startseite erfolgen muss. Vielmehr sei eine Kennzeichnung auf der jeweiligen Produktunterseite ausreichend.

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Die Windows Systemwiederherstellung ist und war noch NIE ein geeignetes Mittel um einen Virus / Trojaner wieder los zu kriegen Augen rollen
16.06.2005 18:07 dedie ist offline E-Mail an dedie senden Homepage von dedie Beiträge von dedie suchen Nehmen Sie dedie in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie dedie in Ihre Kontaktliste ein Jabber Screennamen von dedie: dedie@jabber.ccc.de

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Klar ist das Wettbewerbsverzerrung, wenn ein Shop ein Produkt anbietet, das noch gar nicht verfügbar ist, um so die Aufträge vor der Konkurrenz wegzuschnappten. Und die Besteller ärgern sich, dass die neue Grafikkarte immer noch nicht mit der Post angekommen ist. motz


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Therapeut: "Wo genau liegt denn jetzt Ihr Problem, Mr. Tentakel?"
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16.06.2005 19:38 deoroller ist offline E-Mail an deoroller senden Homepage von deoroller Beiträge von deoroller suchen Nehmen Sie deoroller in Ihre Freundesliste auf
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