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Geschrieben von dedie am 16.06.2005 um 18:07:

  BGH: Online bestellte Ware muss sofort geliefert werden

Kommt die georderte Ware erst drei bis vier Wochen später beim Kunden an, liegt eine unzulässige irreführende Werbung vor. Dies hat jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az. I ZR 314/02). Nach Auffassung des höchsten deutschen Zivilgerichts sind Lieferfristen zwar zulässig, auf der Webseite muss dann aber deutlich darauf hingewiesen werden. Nicht erforderlich sei dabei, dass der Hinweis auf der Startseite erfolgen muss. Vielmehr sei eine Kennzeichnung auf der jeweiligen Produktunterseite ausreichend.

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Geschrieben von deoroller am 16.06.2005 um 19:38:

 

Klar ist das Wettbewerbsverzerrung, wenn ein Shop ein Produkt anbietet, das noch gar nicht verfügbar ist, um so die Aufträge vor der Konkurrenz wegzuschnappten. Und die Besteller ärgern sich, dass die neue Grafikkarte immer noch nicht mit der Post angekommen ist. motz